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Anhang zur Anlage 3 Teil B Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem BKK-Landesverband
Niedersachsen Bremen und dem Landesapothekerverband Niedersachsen
Vereinbarung über die Teilnahme an der Versorgung
durch die Friedrich-Wilhelm-Apotheke als Hausapotheke
zwischen
der Friedrich-Wilhelm-Apotheke, Celler Straße 110, 38114 Braunschweig
(nachfolgend „Apotheke“)
und
Herrn/Frau-
(nachfolgend „Kunde“)
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Die Apotheke bietet dem Kunden hiermit an, ihn künftig als
Hausapotheke mit Arzneimitteln jeder Art und anderen Waren aus ihrem
Sortiment zu versorgen. Der Kunde hat ferner die Möglichkeit, sich
durch die Apotheke ein Arzneimitteldossier erstellen zu lassen
(gewünschte Vereinbarungen bitte ankreuzen):
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Vereinbarung der Apotheke als „Hausapotheke“
Die Apotheke wird mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung die
„Hausapotheke“ des Kunden. Die „Hausapotheke“
erbringt folgende Leistungen für den Kunden:
- Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung mit Arzneimitteln aller
Art (ggf. bis ans häusliche Krankenbett, soweit keine
apothekenrechtlichen Vorschriften entgegenstehen),
- unentgeltliche Beratung in allen Arzneimittelfragen und Einweisung in
den Gebrauch verordneter Hilfsmittel,
- Hinweise auf für den Kunden in Betracht kommende
Selbsthilfegruppen,
- Versorgung des Kunden mit Informationsmaterialien (z.B.
Broschüren),
- auf Wunsch Überprüfung des häuslichen
Arzneimittelbestandes des Kunden.
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Zusätzliche Leistungen
Gegen eine Schutzgebühr in Höhe von je 2,50 Euro erbringt
die Apotheke folgende Dienstleistungen für den Kunden:
- Blutzuckermessungen für Diabetiker,
- Cholesterinmessungen,
- Blutdruckmessungen,
- Peak-Flow-Messungen für Asthmatiker und Patienten mit COPD.
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Erstellung eines Arzneimitteldossiers
Die Apotheke erstellt für den Kunden, sofern er einem Disease
Management Program (DMP) eingeschrieben ist, einmal pro Quartal ein
Arzneimitteldossier. Das Arzneimitteldossier enthält die Dosierungs-
und Verbrauchsdaten hinsichtlich aller durch den Kunden verwendeter
Arzneimitteln. Es beinhaltet ferner die Überprüfung der Medikation
auf
- mögliche Interaktionen, Nebenwirkungen und Kontraindikationen,
- Risikofaktoren (z.B. bekannte Allergien) und
- Kumulation (Überdosierungen) unter Einbeziehung der
Selbstmedikation.
Das Arzneimitteldossier wird dem Kunden ausgehändigt und durch den
Apotheker erläutert. Falls aus pharmazeutischer Sicht erforderlich und
durch den Kunden ausdrücklich erwünscht, nimmt der Apotheker
Kontakt mit dem verordnenden Arzt auf.
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Freie Apothekenwahl
Die Teilnahme des Kunden an der Versorgung durch die Hausapotheke erfolgt
auf freiwilliger Basis. Das Recht des Kunden, seinen Bedarf an
verordnungspflichtigen oder nicht verordnungspflichtigen Arzneimitteln oder
anderen apothekentypischen Waren in anderen Apotheken seiner Wahl zu decken,
wird durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt.
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Ausstellung einer Kundenkarte und Speicherung von Daten
Zur Vereinfachung der pharmazeutischen Betreuung stellt die Apotheke eine
Kundenkarte aus, auf der ausschließlich der Name, die Adresse, die
Telefonnummer, ggf. die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum und die
Krankenkassenzugehörigkeit des Kunden gespeichert sind.
Für den Fall der Einschreibung des Kunden in einem DMP und einer sich
daran anknüpfenden Erstellung eines Arzneimitteldossiers werden
darüber hinaus die gesamten auf der Versichertenkarte (Chipkarte) des
Kunden gespeicherten Daten und die Daten der in der Apotheke an den Kunden
abgegebenen Arzneimittel in das EDV-System der Apotheke übernommen.
Die Apotheke darf auf ihrem EDV-System Kundendaten nur in dem Umfang
speichern und verarbeiten, wie dies zur Erfüllung dieser Vereinbarung
erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Datenerhebung,
-speicherung oder -verarbeitung ist unzulässig.
Die Kundenkarte bleibt Eigentum der Apotheke.
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Preisnachlass
Die Apotheke gewährt dem Kunden gegen Vorlage der Kundenkarte einen
Preisnachlass von 5% auf alle nicht apothekenpflichtigen Artikel, die nicht
durch die Krankenkasse erstattet werden.
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Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung
Die Vereinbarung über die Hausapotheke ist zunächst auf die
Dauer eines Jahres befristet. Sie verlängert sich im Anschluss auf
unbestimmte Zeit und kann durch beide Parteien unter Einhaltung einer Frist
von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung
durch die Apotheke bedarf der Schriftform. Für die Kündigung durch
den Kunden genügt die Rückgabe der Kundenkarte an die Apotheke.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt.
Die Apotheke ist verpflichtet, nach einer Beendigung dieses Vertrages
alle bei ihr gespeicherten Daten des Kunden zu löschen und die
Löschung dem Kunden auf verlangen nachzuweisen.
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Hinweise und Erklärungen nach dem Datenschutzrecht
(§§ 4a BDSG, 67b SGB X):
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Apotheke seine
personenbezogenen, insbesondere die unter Ziffer 3 dieser Vereinbarung
genannten Daten erhebt, speichert und verarbeitet. Die Nutzung der Daten
erfolgt ausschließlich im Rahmen der durch diese Vereinbarung
geregelten pharmazeutischen Betreuung des Kunden durch die Apotheke. Eine
Weitergabe der Daten durch die Apotheke an Dritte ist nur aufgrund einer
gesonderten ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Kunden
zulässig.
Die Apotheke verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der Kundendaten die
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Sozialgesetzbuches zu
beachten und alle Mitarbeiter, die Zugang zu den Kundendaten haben,
schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Die Verpflichtung zum
Datenschutz gilt auch nach einer Beendigung dieses Vertrages
uneingeschränkt und unbefristet fort.
_____________________, den
_____________________________ Kunde |
_____________________________ Apotheke |
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