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Anhang zur Anlage 3 Teil B Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem BKK-Landesverband Niedersachsen Bremen und dem Landesapothekerverband Niedersachsen

Vereinbarung über die Teilnahme an der Versorgung
durch die Friedrich-Wilhelm-Apotheke als Hausapotheke

zwischen

der Friedrich-Wilhelm-Apotheke, Celler Straße 110, 38114 Braunschweig
(nachfolgend „Apotheke“)

und

Herrn/Frau-


(nachfolgend „Kunde“)
  1. Die Apotheke bietet dem Kunden hiermit an, ihn künftig als Hausapotheke mit Arzneimitteln jeder Art und anderen Waren aus ihrem Sortiment zu versorgen. Der Kunde hat ferner die Möglichkeit, sich durch die Apotheke ein Arzneimitteldossier erstellen zu lassen (gewünschte Vereinbarungen bitte ankreuzen):

    • Vereinbarung der Apotheke als „Hausapotheke“

      Die Apotheke wird mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung die „Hausapotheke“ des Kunden. Die „Hausapotheke“ erbringt folgende Leistungen für den Kunden:

      • Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung mit Arzneimitteln aller Art (ggf. bis ans häusliche Krankenbett, soweit keine apothekenrechtlichen Vorschriften entgegenstehen),
      • unentgeltliche Beratung in allen Arzneimittelfragen und Einweisung in den Gebrauch verordneter Hilfsmittel,
      • Hinweise auf für den Kunden in Betracht kommende Selbsthilfegruppen,
      • Versorgung des Kunden mit Informationsmaterialien (z.B. Broschüren),
      • auf Wunsch Überprüfung des häuslichen Arzneimittelbestandes des Kunden.
    • Zusätzliche Leistungen

      Gegen eine Schutzgebühr in Höhe von je 2,50 Euro erbringt die Apotheke folgende Dienstleistungen für den Kunden:

      • Blutzuckermessungen für Diabetiker,
      • Cholesterinmessungen,
      • Blutdruckmessungen,
      • Peak-Flow-Messungen für Asthmatiker und Patienten mit COPD.
    • Erstellung eines Arzneimitteldossiers

      Die Apotheke erstellt für den Kunden, sofern er einem Disease Management Program (DMP) eingeschrieben ist, einmal pro Quartal ein Arzneimitteldossier. Das Arzneimitteldossier enthält die Dosierungs- und Verbrauchsdaten hinsichtlich aller durch den Kunden verwendeter Arzneimitteln. Es beinhaltet ferner die Überprüfung der Medikation auf

      • mögliche Interaktionen, Nebenwirkungen und Kontraindikationen,
      • Risikofaktoren (z.B. bekannte Allergien) und
      • Kumulation (Überdosierungen) unter Einbeziehung der Selbstmedikation.

      Das Arzneimitteldossier wird dem Kunden ausgehändigt und durch den Apotheker erläutert. Falls aus pharmazeutischer Sicht erforderlich und durch den Kunden ausdrücklich erwünscht, nimmt der Apotheker Kontakt mit dem verordnenden Arzt auf.

  2. Freie Apothekenwahl

    Die Teilnahme des Kunden an der Versorgung durch die Hausapotheke erfolgt auf freiwilliger Basis. Das Recht des Kunden, seinen Bedarf an verordnungspflichtigen oder nicht verordnungspflichtigen Arzneimitteln oder anderen apothekentypischen Waren in anderen Apotheken seiner Wahl zu decken, wird durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt.

  3. Ausstellung einer Kundenkarte und Speicherung von Daten

    Zur Vereinfachung der pharmazeutischen Betreuung stellt die Apotheke eine Kundenkarte aus, auf der ausschließlich der Name, die Adresse, die Telefonnummer, ggf. die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum und die Krankenkassenzugehörigkeit des Kunden gespeichert sind.

    Für den Fall der Einschreibung des Kunden in einem DMP und einer sich daran anknüpfenden Erstellung eines Arzneimitteldossiers werden darüber hinaus die gesamten auf der Versichertenkarte (Chipkarte) des Kunden gespeicherten Daten und die Daten der in der Apotheke an den Kunden abgegebenen Arzneimittel in das EDV-System der Apotheke übernommen.

    Die Apotheke darf auf ihrem EDV-System Kundendaten nur in dem Umfang speichern und verarbeiten, wie dies zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Datenerhebung, -speicherung oder -verarbeitung ist unzulässig.

    Die Kundenkarte bleibt Eigentum der Apotheke.

  4. Preisnachlass

    Die Apotheke gewährt dem Kunden gegen Vorlage der Kundenkarte einen Preisnachlass von 5% auf alle nicht apothekenpflichtigen Artikel, die nicht durch die Krankenkasse erstattet werden.

  5. Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung

    Die Vereinbarung über die Hausapotheke ist zunächst auf die Dauer eines Jahres befristet. Sie verlängert sich im Anschluss auf unbestimmte Zeit und kann durch beide Parteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung durch die Apotheke bedarf der Schriftform. Für die Kündigung durch den Kunden genügt die Rückgabe der Kundenkarte an die Apotheke. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    Die Apotheke ist verpflichtet, nach einer Beendigung dieses Vertrages alle bei ihr gespeicherten Daten des Kunden zu löschen und die Löschung dem Kunden auf verlangen nachzuweisen.

  6. Hinweise und Erklärungen nach dem Datenschutzrecht (§§ 4a BDSG, 67b SGB X):

    Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Apotheke seine personenbezogenen, insbesondere die unter Ziffer 3 dieser Vereinbarung genannten Daten erhebt, speichert und verarbeitet. Die Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der durch diese Vereinbarung geregelten pharmazeutischen Betreuung des Kunden durch die Apotheke. Eine Weitergabe der Daten durch die Apotheke an Dritte ist nur aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Kunden zulässig.

    Die Apotheke verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der Kundendaten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Sozialgesetzbuches zu beachten und alle Mitarbeiter, die Zugang zu den Kundendaten haben, schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Die Verpflichtung zum Datenschutz gilt auch nach einer Beendigung dieses Vertrages uneingeschränkt und unbefristet fort.

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Kunde
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Apotheke
Impressum
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http://www.dr-hagen.de/fwa/services/hausapotheke/bkk/vertrag/, Stand: 10. Juni 2003, jk