Für die Geschäftsbeziehungen der Friedrich-Wilhelm-Apotheke und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Vereinbarungen gelten nur, soweit sie die Friedrich-Wilhelm-Apotheke ausdrücklich schriftlich bestätigt. Abweichende Vereinbarungen haben keine Wirkung für zukünftige Geschäfte.
Der Kunde kann zu jedem Zeitpunkt im Bestellablauf mit der Friedrich-Wilhelm-Apotheke in Kontakt treten und Fragen zur Medikation und sonstige Fragen zu Arzneimitteln stellen. Im Falle des Auftretens von Problemen bei der Medikation wird der Kunde darauf hingewiesen, mit einem Arzt oder der Friedrich-Wilhelm-Apotheke Kontakt aufzunehmen.
Produktpräsentationen der Friedrich-Wilhelm-Apotheke, insbesondere auf der Website der Friedrich-Wilhelm-Apotheke <http://www.dr-hagen.de/> und bei ebay <http://www.ebay.de/>, stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben. Dieses nimmt die Friedrich-Wilhelm-Apotheke durch Bestätigung oder Lieferung an.
Die Auslieferung erfolgt entweder durch Abholung in der Apotheke, Auslieferung durch die Apotheke selbst oder Versand.
Der Vertragsschluss über den Kauf eines rezeptpflichtigen oder verordneten aber nicht rezeptpflichtigen Arzneimittels steht unter der aufschiebenden Bedingung der Vorlage des Originalrezepts bei der Apotheke.
Aus Sicherheitsgründen erfolgt kein Versand von Kühlware und Medikamenten, die der BTM-Verordnung unterliegen.
Die Versendung von Arzneimitteln kann abgelehnt werden, wenn zur sicheren Anwendung des Arzneimittels ein Informations- oder Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker nicht erfolgen kann. Der Verkauf kann weiterhin abgelehnt werden, wenn der Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch besteht.
Die Friedrich-Wilhelm-Apotheke ist bemüht, die bestellte Ware innerhalb der in der Bestätigung genannten Frist auszuliefern. Die genannte Lieferfrist ist unverbindlich. Dies gilt nicht für schriftlich zugesicherte Lieferfristen. Schriftlich zugesicherte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die bestellte Ware innerhalb dieser Frist versandt wird. Ist bei der Lieferung von Arzneimitteln abzusehen, dass die Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, setzt die Friedrich-Wilhelm-Apotheke den Kunden hiervon per E-Mail oder in anderer geeigneter Weise in Kenntnis.
Ist eine bestellte Ware aufgrund höherer Gewalt, Produktionsstörungen, Streik und Aussperrung oder behördlicher Eingriffe nicht lieferbar und ist die Ware nicht unter zumutbaren Bedingungen seitens der Friedrich-Wilhelm-Apotheke zu beschaffen, so wird die Friedrich-Wilhelm-Apotheke berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Der Kunde wird per E-Mail oder in anderer geeigneter Weise hiervon unterrichtet. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden für die nicht lieferbare Ware werden seitens der Friedrich-Wilhelm-Apotheke unverzüglich erstattet. Eine Verlängerung der Lieferfristen bei Arzneimitteln ist nur möglich, soweit dem kein schutzwürdiges Interesse des Kunden entgegensteht.
Die Friedrich-Wilhelm-Apotheke ist zu Teillieferungen berechtigt. Hat der Kunde an einer Teillieferung kein Interesse, so ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Falle darf er die eigentliche Warenverpackung nicht öffnen. Geschieht dies dennoch, hat der Kunde den durch die Öffnung entstandenen Wertverlust zu tragen.
Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware ab Übergabe der Ware an den Kunden. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so geht die Gefahr im Falle der Versendung im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
Im Falle der Versendung erfolgt die Zustellung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Es gilt als vereinbart, dass der unter der Lieferadresse angetroffene Personenkreis zur Annahme der Lieferung berechtigt ist. Dies gilt nicht für Arzneimittel. Arzneimittel werden ausschließlich an den Kunden oder an die vom Kunden genannte Person übergeben.
Ist eine Zustellung an eine zur Entgegennahme der Lieferung berechtigte Person nicht möglich, erfolgt eine Zweitzustellung. Bei erneut erfolgloser Zustellung ist die Ware vom Kunden in der Friedrich-Wilhelm-Apotheke abzuholen. Die erfolgreiche Zustellung wird durch Unterschrift quittiert.
Die Preise enthalten die Umsatzsteuer. Die Verpackung der Ware wird nicht in Rechnung gestellt.
Kosten für den Versand werden nach den üblichen Versandkosten der Deutschen Post oder des mit dem Versand beauftragten Unternehmens berechnet und gesondert in Rechnung gestellt. Die Versandkosten werden vor Bestellauslösung durch den Kunden ausgewiesen.
Der Kaufpreis ist bei der Abholung oder der Lieferung sofort und ohne jeden Abzug fällig.
Der Käufer hat nur dann das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Friedrich-Wilhelm-Apotheke schriftlich anerkannt sind.
Der Käufer gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Im Falle des Verzugs des Käufers ist die Friedrich-Wilhelm-Apotheke berechtigt, einen Verzugszins von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu nehmen. Ist der Käufer Unternehmer, beträgt der Verzugszins acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung und Begleichung aller gegen den Käufer bestehenden Ansprüche der Friedrich-Wilhelm-Apotheke im Eigentum der Friedrich-Wilhelm-Apotheke. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt der Friedrich-Wilhelm-Apotheke jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich der Umsatzsteuer ab.
Bis zur Begleichung aller Ansprüche der Friedrich-Wilhelm-Apotheke ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Im Falle einer Zwangsvollstreckung ist der Käufer verpflichtet die Friedrich-Wilhelm-Apotheke sofort von der Pfändung zu unterrichten.
Die Friedrich-Wilhelm-Apotheke kann nur folgende Zahlungswege akzeptieren: Barzahlung, Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte, Scheck.
Schecks werden nur erfüllungshalber akzeptiert, das heißt die Kaufpreisforderung bleibt bestehen, soweit aus der neuen Forderung keine Befriedigung zu erlangen ist.
Im Falle des Lastschriftverfahrens ermächtigt der Kunde die Friedrich-Wilhelm-Apotheke dazu, den Rechnungsbetrag von seinem Konto abzubuchen. Der Kunde hat bei Bestellung seine Bankverbindung anzugeben.
Kosten, die durch vom Kunden zu vertretende Rückbuchungen entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Werden Lastschriften aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgereicht, hat der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten in Höhe von pauschal 10 Euro zu erstatten.
Ist die von der Friedrich-Wilhelm-Apotheke gelieferte Ware mangelhaft, so leistet die Friedrich-Wilhelm-Apotheke nach Wahl des Kunden entweder Nachbesserung oder Nachlieferung (Nacherfüllung). Die Friedrich-Wilhelm-Apotheke ist berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung abzulehnen, wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist und die andere Art der Nacherfüllung dem Kunden zumutbar ist.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung). Bei unerheblichen Mängeln besteht kein Recht zum Rücktritt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt unbeschadet abweichender Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Im unternehmerischen Verkehr beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Die Friedrich-Wilhelm-Apotheke haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder der verkauften Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde, ist in diesen Fällen aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet.
Darüber hinaus haftet die Friedrich-Wilhelm-Apotheke nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsrecht oder wenn der Schaden durch die Friedrich-Wilhelm-Apotheke oder deren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
Sofern nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
Der Kunde hat im Falle eines ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste erfolgten Vertragsschlusses das Recht, die Ware bis zu zwei Wochen nach deren Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückzugeben (Rückgaberecht).
Macht der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, so hat er die Ware unverzüglich, längstens aber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt an die Friedrich-Wilhelm-Apotheke zurückzusenden. Das fristgerechte Absenden genügt, um den mit der Friedrich-Wilhelm-Apotheke geschlossenen Vertrag aufzulösen. Nachdem die zurückgesendete Ware bei der Friedrich-Wilhelm-Apotheke eingetroffen ist, wird dem Kunden der volle Kaufpreis erstattet.
Bei einem Warenwert bis 40,00 Euro trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung. Dies gilt nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Im Falle der Rücksendung ist der Kunde verpflichtet, die Sendung ausreichend zu frankieren. Die von ihm gezahlten Portokosten werden ihm von der Friedrich-Wilhelm-Apotheke erstattet, sofern der Wert der Ware mehr als 40,00 Euro beträgt. Die Friedrich-Wilhelm-Apotheke ist nicht verpflichtet, unzureichend frankierte Sendungen anzunehmen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Die Friedrich-Wilhelm-Apotheke kann den zurückzuzahlenden Kaufpreis angemessen verringern, wenn die Ware sich verschlechtert hat oder untergegangen ist. Dies gilt auch für die Verschlechterung oder den Untergang der Ware durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware, es sei denn die Verschlechterung oder der Untergang sind ausschließlich auf die sorgsame und vorsichtige Prüfung der Ware zurückzuführen.
Arzneimittel sind wegen der Vorschriften über die Arzneimittelsicherheit von der Rücknahme ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die gelieferten Arzneimittel nicht den bestellten entsprechen.
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträger unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts gespeichert und vertraulich behandelt werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Friedrich-Wilhelm-Apotheke ausdrücklich zu.
Dem Kunden steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Friedrich-Wilhelm-Apotheke verpflichtet sich für diesen Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt. Von der Löschung sind Rezepte und auf Rezepten enthaltene Daten des Kunden ausgenommen.
Die Friedrich-Wilhelm-Apotheke gibt persönliche Daten des Kunden nicht an Dritte weiter. Dies gilt nicht für die bei der Abwicklung des Vertrages beteiligten Partnerunternehmen und soweit gesetzliche Bestimmungen eine Weitergabe erfordern.
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Braunschweig Gerichtsstand und Erfüllungsort; die Friedrich-Wilhelm-Apotheke ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Für die Rechtsverhältnisse der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sind oder werden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit gilt die gesetzliche Regelung.